6822 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2003)
Auf Grund des Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 98/2324 gegen Österreich betreffend die Bedingungen zur Aufnahme und Ausübung bestimmter medizinischer Heilberufe sowie auf Grund der Klage der Europäischen Kommission beim EuGH wegen Verletzung im Gegenstand (Verfahren Nr.C-81/03) ist es erforderlich, für sämtliche im MTD-Gesetz geregelten Berufe den Zugang zur Freiberuflichkeit zu schaffen.
Im Rahmen der Richtlinie 2001/19/EG wurden unter anderem die Allgemeinen Diplomanerkennungsrichtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG geändert, die in den EWR-Zulassungsregelungen im MTD-Gesetz umzusetzen sind.
Auch das Freizügigkeitsabkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist im Rahmen des MTD-Gesetzes umzusetzen.
Die Zuständigkeitsveränderung nach dem Verwaltungsreformgesetz 2001 (insbesondere im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung) erfordern auch eine entsprechende Zuständigkeitsverschiebung hinsichtlich der Ausstellung von Berufsausweisen vom Landeshauptmann auf die Bezirksverwaltungsbehörde.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Gottfried Kneifel Paul Fasching
Berichterstatter Vorsitzender
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2003),keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 23
Ilse Giesinger Hans Ager
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES