6833 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

 

 

Bei der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (im Folgenden VN-Waffenübereinkommen), handelt es sich um die Ergänzung eines auf Gesetzesstufe stehenden Staatsvertrages, welcher gesetzesändernd bzw. gesetzesergänzend ist, aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen enthält.

 

Das vorliegende Übereinkommen regelt das Verbot bzw. die Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Kategorien von konventionellen Waffen, die in den einzelnen Protokollen genau umschrieben sind. Die wesentliche Zielsetzung des Übereinkommens besteht in der Vermeidung unnötiger Leiden und der Gewährleistung eines Mindestmaßes an Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten, die mit konventionellen Kampfmitteln geführt werden.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

 

 

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch öffentliche Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2003 07 21

 

 

 

 

            Paul Fasching                                                                   Mag. Gerhard Tusek

           Berichterstatter                                                                           Vorsitzender

 


 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 2003 07 24

 

 

 

 

 

 

               Ilse Giesinger                                                                       Hans Ager

           SCHRIFTFÜHRUNG                                                PRÄSIDENT DES BUNDESRATES