6844 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheits­gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Qualitätsklassengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2003)

Die Richtlinie 2002/89/EG ist in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie enthält insbesondere neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern.

Des weiteren treten aufgrund neuer internationaler Verpflichtungen (Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen betreffend Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel) Probleme bei der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes im Hinblick auf den Export auf.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsmittel ist derzeit die Festsetzung von Tarifen in mehreren Bundesgesetzen und Verordnungen unübersichtlich geregelt.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird einerseits die Richtlinie 2002/89/EG in nationales Recht umgesetzt und andererseits eine ordnungsgemäße Vollziehung beim Export bestimmter Pflanzenerzeugnisse gewährleistet.

Außerdem wird eine Rechtsgrundlage für die Festlegung eines Tarifes durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit geschaffen.

Mit der Novellierung des Futtermittelgesetzes 1999 wird die Zielsetzung der Bündelung von Vollzugsaufgaben im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis in einem weiteren Schritt umgesetzt.

Im Qualitätsklassengesetz erfolgt eine Anpassung an das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 07 21

Ing. Hermann Haller      Leopold Steinbichler

       Berichterstatter           Vorsitzender