6865 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 - ZivRÄG 2004)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im allgemeinen Zivilrecht und im Konsumentenschutzgesetz sich einige Probleme aufgetan haben, die einer Lösung durch den Gesetzgeber bedürfen. Das betrifft zum ersten die Schwierigkeiten, die Bäume und andere Pflanzen an oder in der Nähe der Grundstücksgrenzen aufwerfen. Zum zweiten ist hier der nicht ausreichende Schutz der Privatsphäre durch das geltende Zivilrecht zu nennen. Zum dritten besteht im Konsumentenschutzgesetz auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auf Grund der allgemeinen Rechtsentwicklung ein Anpassungsbedarf.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden daher im Nachbarrecht negative Immissionen von fremden Bäumen und Pflanzen (also vor allem unzumutbare Beeinträchtigungen durch ihren Schattenwurf) den Nachbarn künftig zur Unterlassungsklage berechtigen. Zudem wird das geltende Selbsthilferecht (Abschneiden von überwachsenden Ästen und Wurzeln) modifiziert. Streitigkeiten wegen des „Rechts auf Licht“ werden künftig aber primär außergerichtlich bereinigt werden. Die Gerichte werden von den Beteiligten erst dann angerufen werden können, wenn es nicht gelingt, binnen drei Monaten eine gütliche Einigung zu erreichen.

Gegen erhebliche rechtswidrige Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre des Einzelnen soll sich der Verletzte künftig auch mit einem Anspruch auf immateriellen Schadenersatz zur Wehr setzen können.

Überdies werden im Konsumentenschutzgesetz einige Verbesserungen vorgenommen. Vor allem wird gesetzlich klargestellt werden, dass Pauschalreisende bei erheblichen Reisemängeln auch Anspruch auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude haben.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 07

Johanna Auer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin             Vorsitzende