6866 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafter­leistungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz - EKEG) geschaffen wird sowie mit dem die Konkursord­nung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts- und Insolvenzrechtsände­rungsgesetz 2003 - GIRÄG 2003)

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Oberste Gerichtshof aus dem Gesellschaftsrecht ableitet, dass ein Gesellschafter einer kreditunwürdigen Gesellschaft, der dieser ein Darlehen gewährt, während der Krise keinen Rückersatzanspruch hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für dieses so genannte Eigenkapitalersatzrecht fehlt. Dies bringt Rechtsunsicherheit mit sich.

 

Durch den gegenständlichen Beschluss wird das Eigenkapitalersatzrecht auf eine gesetz­liche Grundlage gestellt und damit dem Bedürfnis der Praxis nach Rechtssicherheit nachge­kommen. Hiebei wird ein angemessener Ausgleich zwischen der Finanzierungsfreiheit der Gesellschafter und den Interessen der Gläubiger erreicht.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 

Wien, 2003 10 07

 

 

  

              Anna Schlaffer  Dr. Elisabeth Hlavac

BerichterstatterinVorsitzende