6867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarsta­tut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Notariatsordnung geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, zu verhindern, dass die von den Rechtsanwälten und Notaren in bestimmten Bereichen angebotenen Leistungen für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Entsprechend den Vorgaben der geänderten EG-Geldwäsche-Richtlinie soll dies zum einen durch den Rechtsanwalt und Notar bei bestimmten Geschäften treffende Identifizierungspflichten, zum anderen durch eine unter gewissen Voraussetzungen bestehende Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt erreicht werden. Ganz allgemein werden der Rechtsanwalt und der Notar zu besonderer Sorgfalt verpflichtet sein, um der Durchführung von Geschäften vorzubeugen, die mit Geldwäsche zusammenhängen.

Der gegenständliche Beschluss soll gleichzeitig zum Anlass genommen werden, verschiedene von der Rechtsanwaltschaft und vom Notariat im jeweiligen Berufsrecht angeregte organisatorische und redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 10 07

Anna Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin             Vorsitzende