6878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden

Zur wirksameren Umsetzung des auch von Österreich ratifizierten Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften wurde im Rahmen des Europarats ein Zusatzprotokoll ausgearbeitet. Dieses soll zur Lösung der rechtlichen Probleme beitragen, die sich im innerstaatlichen Recht aus der Anwendung des Rahmenübereinkommens ergeben. Österreich hat es unter Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet. Durch die Ratifikation des Zusatzprotokolls wird dieses auch für Österreich anwendbar.

Das Zusatzprotokoll ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2003 11 04

Mag. Harald Himmer Reinhard Todt

       Berichterstatter         Vorsitz gemäß

                                § 28 Abs. 4 GO-BR