6885 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2003), das Bundesbetreuungsgesetz, das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat und das Meldegesetz geändert werden
Das mit 1. Jänner 1998 geschaffene Asylsystem gründete auf Asylantragszahlen von weniger als 20.000. Die Flüchtlingsströme der letzten Jahre haben gezeigt, dass mit diesem System nicht das Auslangen gefunden werden kann und es erforderlich ist, die Verfahren unter Aufrechterhaltung aller rechtsstaatlichen Garantien zu beschleunigen und zu straffen. Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative wird diesem Anliegen Rechnung getragen.
Ziele des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates sind die Steigerung der Effektivität und Effizienz der Asylverfahren zum raschen Erkennen von Verfolgten durch die Asylbehörden, die Schaffung von Verfahrensvereinfachungen sowie das Hintanhalten von Asylmissbrauch durch legistische Maßnahmen.
Folgende Schwerpunkte sind im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthalten:
-Trennung des Verfahrens in Zulassungsverfahren und materielles Verfahren,
-Ersteinvernahme nach 48 bis maximal 72 Stunden nach Einbringung des Asylantrages in der Erstaufnahmestelle,
-Verpflichtende Rechtsberatung der Asylwerber im Zulassungsverfahren,
- Rechtsberater in der Erstaufnahmestelle,
- Neuordnung der Drittstaatssicherheit – Einfügung einer Liste sicherer Drittstaaten,
- Schaffung der Möglichkeit der Zurückweisung an der Grenze in ein sicheres Drittland,
- Neuordnung der offensichtlich unbegründeten Asylanträge – Schaffung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten,
- Schaffung von Erstaufnahmestellen,
- Sonderbestimmungen für Folteropfer und Traumatisierte,
- Normierung der Möglichkeit des Asylverzichtes,
-Schaffung eines Familienverfahrens zur Verfahrensvereinfachung und Erleichterung für die Betroffenen und die Asylbehörden,
- Neuordnung der Auslandsantragstellung,
- Stärkere Einbindung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in die Asylverfahren zur Unterstützung des Bundesasylamtes.
Ein von den Bundesräten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Beratungen eingebrachter Antrag auf Erhebung eines begründeten Einspruchs fand keine Mehrheit.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 11 04
Johann HÖFINGER Dr. Franz-Eduard KÜHNEL
Berichterstatter Vorsitzender