6901 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz - FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten bis 27. Dezember 2003 umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht für bestimmte Wertpapiere, die auf den Finanzmärkten als Sicherheiten eingesetzt werden, vereinfachte Verwertungsverfahren vor.Für die Bereitstellung von Wertpapieren oder Barguthaben als Sicherheiten sollen europaweit einheitliche Regelungen vorgesehen werden. Die Verwertung solcher Sicherheiten soll erleichtert werden.Das Vorhaben soll zur weiteren Integration der europäischen Finanzmärkte beitragen und die Stabilität des Finanzsystems in der Gemeinschaft fördern. Die Auswirkungen der Vertragsverletzung eines Teilnehmers auf den Finanzmärkten sollen möglichst gering gehalten werden, sodass es nicht zu „Dominoeffekten“ kommt, die das System als solches gefährden.Zur Umsetzung der Richtlinie selbst besteht keine Alternative. Auf Grund ihres besonderen sachlichen und eingeschränkten persönlichen Anwendungsbereichs empfiehlt es sich, ein eigenen Bundesgesetz zu erlassen und von einer Änderung allgemeiner zivil- und handelsrechtlicher Bestimmungen abzusehen. Die Kollisionsregeln der Richtlinie sollen dagegen einen weiteren Anwendungsbereich erhalten. Dem soll durch eine eigene Regelung im IPR-Gesetz entsprochen werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 11 24

Dr. Robert Aspöck            Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter             Vorsitzende