6966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Pflege und Betreuung alter, behinderter und chronisch kranker Menschen eine Aufgabe ist, der auf­grund der demografischen Entwicklung ständig zu­neh­mende Be­deutung zukommt. Österreichweit gibt es zur Zeit allein etwa 800 Alten- und Pflegeheime, in denen ca. 70 000 Menschen versorgt und betreut werden. Der körperliche und geistige Zustand mancher der in diesen und anderen Einrichtungen betreuten Menschen erfordert bisweilen freiheitsbeschränkende Maß­nah­men. Bei der Ent­scheidung über solche Maß­nahmen und bei ihrer Durchführung agieren die Träger, Ein­rich­tungs­­leiter und Pflegepersonen auf Grund der geltenden Rechtslage aber in einer rechtlichen „Grau­zone“. Das Regierungsprogramm für die XXII. Gesetzgebungsperiode sieht daher im Kapitel Justiz u.a. vor, für diesen Bereich klare und ein­deutige rechtliche Vor­gaben zu schaffen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschränkung der per­sön­lichen Freiheit von Menschen in Alten- und Pflegeheimen und in vergleichbaren Einrichtungen ge­regelt. Hiefür wird eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende, effiziente und tat­säch­lich zu­gängliche gerichtliche Überprüfung vorgesehen. Den betroffenen Menschen sollen kraft Ge­setzes fach­kun­dige Ver­treter zur Seite gestellt werden, die ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren und dem Trä­ger der Ein­richtung gegenüber wahrnehmen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 10

Anna Schlaffer Dr. Elisabeth Hlavac

    Berichterstatterin              Vorsitzende