7020 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IAKW Finanzierungsgesetz geändert wird (5. IAKW-Finanzierungs­gesetz-Novelle)

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehenden Konferenzfazilitäten im Internationalen Zentrum Wien den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Des weiteren ist eine umfang­reiche Asbestsanierung der bestehenden Amtssitzgebäude erforderlich.

Österreich ist gemäß den Amtssitzabkommen völkerrechtlich verpflichtet, den im Internationalen Zen­trum Wien (VIC) angesiedelten Internationalen Organisationen kostenlos jene Konferenzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, welche nicht in den Konferenzeinrichtungen des VIC untergebracht werden können.

Bedingt durch den Anstieg der Zahl der in Wien ansässigen Organisationen einerseits und in Folge der Vergrößerung der Anzahl der Mitgliedstaaten dieser Organisationen hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Konferenzeinrichtungen des VIC den gestiegenen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Wenn deshalb Konferenzen nicht mehr in Wien stattfinden können, bedeutet dies im Hinblick auf die entfallende Umwegrentabilität für den Bund und die Stadt Wien einen wirtschaftlichen Nachteil.

Von drei möglichen Lösungsansätzen wurden zwei Varianten (Aufstockung des Konferenzgebäudes im VIC wegen unverhältnismäßig hoher Baukosten bzw. die Abtretung von Teilbereichen des Österreichi­schen Konferenzzentrums (ACV) an die Internationalen Organisationen wegen negativer fiskalischer Effekte für Bund und Stadt Wien) wieder verworfen.

Die Variante der Erweiterung zur Unterbringung von Konferenzräumlichkeiten (mit Errichtungskosten von höchstens 50 Millionen Euro) stellt somit sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die insgesamt vorteilhafteste Lösung dar.

Der Planungs- und Baubeginn soll so rechtzeitig erfolgen, dass diese Erweiterung zum Zeitpunkt der asbestbedingten Schließung der bestehenden Konferenzräumlichkeiten im VIC als Ersatzfazilität zur Verfügung steht.

Die Kostenbeteiligung der Stadt Wien wird auf Basis des zwischen dem Bund und der Stadt Wien geltenden Schmitz-Slavik-Abkommens nunmehr gesetzlich geregelt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll vor allem den Standort Wien als Amtssitz- und Konferenz­zentrum Internationaler Organisationen absichern.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 14. April 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 14

Franz Wolfinger              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter    Stv. Vorsitzender