7034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 07.05.2004

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

 

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 89/2003, wird wie folgt geändert:

In § 7 wird nach dem Abs. 2f folgender Abs. 2g eingefügt:

„(2g) Ab dem Jahr 2005 sind die Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren (§ 3 Z 2) um eine Million Euro zu erhöhen.“

1. In § 3 Z 2 wird die Wortfolge „und in den Jahren ab 2003: 8,49 vH“ durch „in den Jahren 2003 und 2004: 8,49 vH und in den Jahren ab 2005: 8,89 vH“ ersetzt.

2. In § 3 Z 4 wird die Wortfolge „und in den Jahren ab 2003: 73,67 vH“ durch „in den Jahren 2003 und 2004: 73,67 vH und in den Jahren ab 2005: 73,27 vH“ ersetzt.