7040 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert
wird
Gemäß § 3 Z 2 des
Katastrophenfondsgesetzes 1996 waren 8,49 % der Fondsmittel zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder zu verwenden.
Zusätzliche Mittel an die Länder werden nun über eine Erhöhung des
Prozentsatzes auf 8,89 % ab dem Jahr 2005 normiert, sodass sich diese
zusätzlichen Mittel entsprechend den Aufkommenssteigerungen in den weiteren
Jahren ebenfalls dynamisch entwickeln werden.
Zur Umschichtung werden die Mittel gemäß §
3 Z 4 gleichzeitig um 0,4 Prozentpunkte gesenkt.
Diese Änderung der Prozentsätze geht von
den Fondseinnahmen für das Jahr 2005 auf Basis der Steuerprognose vom Jänner
des laufenden Jahres aus. Dabei wurden die Mindereinnahmen aus der Steuerreform
2005 bereits berücksichtigt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung
der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen
den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 05 17
Johann
Höfinger Johann
Kraml
Berichterstatter
Vorsitzender