7040 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Gemäß § 3 Z 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996 waren 8,49 % der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder zu verwenden. Zusätzliche Mittel an die Länder werden nun über eine Erhöhung des Prozentsatzes auf 8,89 % ab dem Jahr 2005 normiert, sodass sich diese zusätzlichen Mittel entsprechend den Aufkommenssteigerungen in den weiteren Jahren ebenfalls dynamisch entwickeln werden.

Zur Umschichtung werden die Mittel gemäß § 3 Z 4 gleichzeitig um 0,4 Prozentpunkte gesenkt.

Diese Änderung der Prozentsätze geht von den Fondseinnahmen für das Jahr 2005 auf Basis der Steuerprognose vom Jänner des laufenden Jahres aus. Dabei wurden die Mindereinnahmen aus der Steuerreform 2005 bereits berücksichtigt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 05 17

Johann Höfinger       Johann Kraml

       Berichterstatter            Vorsitzender