7041 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen über das Vorgehen der Zollbehörden im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum verletzen, erlassen werden (Produkt­pirateriegesetz 2004 - PPG 2004)

Am 1. Juli 2004 soll die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen, in Kraft treten (EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004).

Diese neue Verordnung wurde erlassen, um das Funktionieren des Systems zu verbessern, das mit der (Vorgänger-)Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen, welche das Verbringen von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen, in die Gemeinschaft sowie ihre Ausfuhr und Wiederausfuhr aus der Gemeinschaft betreffen, eingeführt wurde.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält ergänzende innerstaatliche Regelungen zu der EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004; damit ist die Einbindung dieser Verordnung in die innerstaatliche Vollziehung gewährleistet.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 05 17

Hans Ager       Johann Kraml

       Berichterstatter            Vorsitzender