7041 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ergänzende Regelungen über das Vorgehen
der Zollbehörden im Verkehr mit Waren, die ein Recht am geistigen Eigentum
verletzen, erlassen werden (Produktpirateriegesetz 2004 - PPG 2004)
Am 1. Juli 2004 soll die Verordnung (EG)
Nr. 1383/2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im
Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die
Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen, in
Kraft treten (EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004).
Diese neue Verordnung wurde erlassen, um
das Funktionieren des Systems zu verbessern, das mit der (Vorgänger-)Verordnung
(EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen, welche
das Verbringen von Waren, die bestimmte Rechte am geistigen Eigentum verletzen,
in die Gemeinschaft sowie ihre Ausfuhr und Wiederausfuhr aus der Gemeinschaft
betreffen, eingeführt wurde.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
enthält ergänzende innerstaatliche Regelungen zu der
EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004; damit ist die Einbindung dieser
Verordnung in die innerstaatliche Vollziehung gewährleistet.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 17. Mai 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 05 17
Hans Ager Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender