7048 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem familien- und erbrechtliche Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs und des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht sowie das Gebührenanspruchsgesetz 1975 geändert werden (Familien- und  Erbrechts-Änderungsgesetz 2004 - FamErbRÄG 2004)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates weist insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte auf:

-                Verfassungskonforme Schaffung eines eigenen Rechtes auch des Kindes auf Feststellung, dass es nicht vom Ehemann seiner Mutter abstammt, und Beseitigung der Klage- und Antragsbefugnisse des Staatsanwalts auf Ehelichkeitsbestreitung ab 1.7.2004.

-                Beseitigung des unbedingten Erfordernisses der Klage auf Feststellung der Ehelichkeit vor allem für kurz nach Scheidung der Eltern geborene Kinder durch eine Möglichkeit der Vaterschaftsanerkennung ab 1.7.2004.

-                Fortentwicklung einzelner Rechtsinstitute des Abstammungsrechts und Schaffung einer ausgewogenen Regelung zwischen dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und dem Schutz der intakten Familie.

-                Neuregelung der Geschäftsfähigkeit nicht Eigenberechtigter in Fragen ihrer Abstammung und der Abstammung von ihnen.

-                Einschränkung der Erwachsenenadoption.

-                Klarstellung der Aufgaben des Jugendwohlfahrtsträgers als Kollisionskurator.

-                Beseitigung aller Befugnisse des Staatsanwalts im Abstammungsrecht.

-                Reduktion des außergerichtlichen Zeugentestaments auf eine Notform.

-                Neuregelung des Zusammenhangs zwischen Feststellung der Abstammung und Erbrecht.

-                Beseitigung des gesetzlichen Erbrechts von Neffen und Nichten des Erblassers zu Gunsten des überlebenden Ehegatten.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

Christoph Hagen Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter             Vorsitzende