7049 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den
freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen
Rechtsanwälten in Österreich geändert wird
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Erweiterung
der Europäischen Union durch zehn neue Mitgliedstaaten eine Anpassung der berufsrechtlichen
Vorschriften für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassung von Rechtsanwälten aus diesen Staaten erforderlich macht. Die
durch den Beitrittsvertrag erfolgten Änderungen der Richtlinien 98/5/EG
(Niederlassungs-Richtlinie) und 77/249/EWG (Dienstleistungs-Richtlinie) sind in
die innerstaatliche Rechtsordnung zu transformieren.
Mit dem
gegenständlichen Beschluss werden die Richtlinien 98/5/EG und 77/249/EWG des
Europäischen Parlaments und des Rates in der Fassung des Beitrittsvertrages
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten mit der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der
Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik umgesetzt.
Da sich die Zuständigkeit der Rechtsanwaltsprüfungskommission bei den vier
Oberlandesgerichten jeweils nach dem Herkunftsstaat des Bewerbers richtet, war
die Zuständigkeitsverteilung im § 26 Abs. 2 Z 1 bis 4 EuRAG um
die neuen Mitgliedstaaten zu erweitern. In der Anlage zu § 1 waren ferner
die Berufsbezeichnungen der Rechtsanwälte in den neuen Mitgliedstaaten
aufzulisten, wie sie sich aus dem Beitrittsvertrag ergeben.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 07
Wolfgang
Schimböck Dr.
Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende