7050 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in Graz derzeit an zwei Standorten mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, dem Bezirksgericht für Strafsachen Graz und dem Jugendgericht Graz drei Bezirksgerichte unterschiedlicher Größe und sachlicher Zuständigkeit bestehen. Diese Gerichtsorganisation ist weder inhaltlich noch verwaltungstechnisch sinnvoll. Wie bereits in Wien und zuletzt in Linz sollen auch in Graz stattdessen Vollbezirksgerichte eingerichtet werden. Ziel der Neuorganisation ist die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Bezirksgerichtsorganisation für die Stadt Graz und ihr Umland. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zunächst die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz und des Jugendgerichtes Graz mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vor. In einer zweiten Stufe soll das so entstandene Vollbezirksgericht in zwei etwa gleich große Vollbezirksgerichte aufgespalten werden, deren Sprengel einerseits das Stadtgebiet östlich der Mur (Bezirksgericht Graz-Ost), andererseits das Stadtgebiet westlich der Mur und das Umland (Bezirksgericht Graz-West) umfassen sollen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

Christoph Hagen Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter             Vorsitzende