7050 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der
Bezirksgerichte in Graz und die Änderung des Jugendgerichtsgesetzes 1988
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass in Graz derzeit an zwei Standorten mit dem
Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz, dem Bezirksgericht für Strafsachen
Graz und dem Jugendgericht Graz drei Bezirksgerichte unterschiedlicher Größe
und sachlicher Zuständigkeit bestehen. Diese Gerichtsorganisation ist weder
inhaltlich noch verwaltungstechnisch sinnvoll. Wie bereits in Wien und zuletzt
in Linz sollen auch in Graz stattdessen Vollbezirksgerichte eingerichtet
werden. Ziel der Neuorganisation ist die Schaffung einer modernen und
leistungsfähigen Bezirksgerichtsorganisation für die Stadt Graz und ihr Umland.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zunächst die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes
für Strafsachen Graz und des Jugendgerichtes Graz mit dem Bezirksgericht für
Zivilrechtssachen Graz vor. In einer zweiten Stufe soll das so entstandene
Vollbezirksgericht in zwei etwa gleich große Vollbezirksgerichte aufgespalten
werden, deren Sprengel einerseits das Stadtgebiet östlich der Mur
(Bezirksgericht Graz-Ost), andererseits das Stadtgebiet westlich der Mur und
das Umland (Bezirksgericht Graz-West) umfassen sollen.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 07
Christoph
Hagen Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende