7051 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom
27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für
die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass seit Jänner 2002 die Zahl der
Häftlinge in den österreichischen Justizanstalten von 6.840 auf ca. 8.300
angestiegen ist. Dieser Entwicklung hat die Bundesregierung im
Regierungsprogramm 2003 bis 2006 Rechnung getragen und darin „Maßnahmen zur
Anpassung des gestiegenen Haftraumbedarfes“ vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Beschluss können die
Belagszahlen zwar nicht reduziert werden; er soll jedoch dazu dienen, bei
Belagsspitzen im Bereich gerichtlicher Gefangenenhäuser, also insbesondere auch
im Bereich des Landesgerichts für Strafsachen Wien, flexibler reagieren zu
können, als dies derzeit der Fall ist, indem in den vom Entwurf umfassten
Fällen auch auf Vollzugsanstalten „ausgewichen“ werden kann. Diese Fälle
betreffen die Untersuchungshaft nach dem Urteil erster Instanz, wenn der
Vollzug einer Freiheitsstrafe zu erwarten ist, sowie den Vollzug von
Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten (in einer Vollzugsanstalt) auch ohne
Zustimmung des Verurteilten, wenn dies nicht unzumutbar ist.
Der Justizausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 07
Wolfgang
Schimböck Dr.
Elisabeth Hlavac
Berichterstatter Vorsitzende