7051 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass seit Jänner 2002 die Zahl der Häftlinge in den österreichischen Justizanstalten von 6.840 auf ca. 8.300 angestiegen ist. Dieser Entwicklung hat die Bundesregierung im Regierungsprogramm 2003 bis 2006 Rechnung getragen und darin „Maßnahmen zur Anpassung des gestiegenen Haftraumbedarfes“ vorgesehen.

Mit dem vorliegenden Beschluss können die Belagszahlen zwar nicht reduziert werden; er soll jedoch dazu dienen, bei Belagsspitzen im Bereich gerichtlicher Gefangenenhäuser, also insbesondere auch im Bereich des Landesgerichts für Strafsachen Wien, flexibler reagieren zu können, als dies derzeit der Fall ist, indem in den vom Entwurf umfassten Fällen auch auf Vollzugsanstalten „ausgewichen“ werden kann. Diese Fälle betreffen die Untersuchungshaft nach dem Urteil erster Instanz, wenn der Vollzug einer Freiheitsstrafe zu erwarten ist, sowie den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten (in einer Vollzugsanstalt) auch ohne Zustimmung des Verurteilten, wenn dies nicht unzumutbar ist.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

              Wolfgang Schimböck      Dr. Elisabeth Hlavac

       Berichterstatter             Vorsitzende