7055 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das
Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden
Die Dienstnehmerschutzbestimmungen im
Landeslehrerbereich entsprechen nicht den einschlägigen EG-Richtlinien.
Derzeit können Leiterstellen nicht an
provisorisch pragmatisierte Landeslehrer verliehen werden.
Ziele und Inhalte des gegenständlichen
Gesetzentwurfs sind die Anpassung des
Landeslehrer-Dienstrechtgesetzes 1984 an die Erfordernisse des
Gemeinschaftsrechtes bezüglich Dienstnehmerschutz und Anwendbarmachung dieser
LDG-Bestimmungen auch auf die Landesvertragslehrer im Landesvertragslehrergesetz 1966
sowie die Schaffung der Möglichkeit, dass auch provisorisch pragmatisierten Landeslehrern
Leiterstellen verliehen werden
können.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 06 07
Herta
Wimmler Josef
Saller
Berichterstatterin Vorsitzender