7055 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden

Die Dienstnehmerschutzbestimmungen im Landeslehrerbereich entsprechen nicht den einschlägigen EG-Richtlinien.

Derzeit können Leiterstellen nicht an provisorisch pragmatisierte Landeslehrer verliehen werden.

Ziele und Inhalte des gegenständlichen Gesetzentwurfs sind die Anpassung des Landeslehrer-Dienstrechtgesetzes 1984 an die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes bezüglich Dienstnehmerschutz und Anwendbarmachung dieser LDG-Bestimmungen auch auf die Landesvertragslehrer im Landesvertragslehrergesetz 1966 sowie die Schaffung der Möglichkeit, dass auch provisorisch pragmatisierten Landeslehrern Leiterstellen verliehen  werden können.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 07

Herta Wimmler          Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender