7069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetter­entschädigungsgesetz 1957, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktreformgesetz)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat die Unterstützung der beruflichen Neuorientierung im Rahmen der Arbeitsvermittlung und gesetzliche Verankerung eines individuellen Betreuungsplanes für alle Arbeitslosen, die Absicherung pflegender Angehöriger in der Arbeitslosenversicherung sowie die Beseitigung des Informationsdefizits freier Dienstnehmer zum Ziel.

Der Beschluss des Nationalrates weist folgende Kernpunkte auf: Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes für jeden Arbeitsuchenden durch das AMS, Anpassung der Sanktionsmöglichkeiten, Überprüfung der regionalen Vermittelbarkeit und eine zeitgemäße Ausgestaltung des Berufsschutzes unter Einbeziehung eines Einkommensschutzes. Das Frühwarnsystem wird weiter ausgebaut; so sollen sich gekündigte Arbeitnehmer bereits nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsmarktservice melden, um diesem frühzeitig die Möglichkeit für eine individuelle Betreuung zu geben. Die verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie Dienstnehmer soll eingeführt werden. Wichtig ist auch die Absicherung pflegender Angehöriger durch Fristerstreckung des Arbeitslosengeldes. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss sollen insbesondere diese wichtigen Anliegen umgesetzt werden. Zusätzlich sind entsprechende Begleitmaßnahmen vorgesehen, die den Anreiz zur Arbeitsaufnahme verstärken und unerwünschte Nachteile für die betroffenen Arbeitslosen verhindern sollen. Die übrigen Änderungen dienen der Vermeidung von Härtefällen und dem Bürokratieabbau sowie auf Grund praktischer Erfahrungen erforderlichen Klarstellungen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 06 29

Ing. Siegfried Kampl   Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender