7091 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 9.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und
Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz
2004 - SRÄG 2004)
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates beinhaltet unter anderem:
- Reduzierung der Medikamente, die der
ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger
unterliegen.
- Der Verfassungsgerichtshof hat mit
Erkenntnis vom 13. März 2004, G 279/02 u.a., wesentliche Teile der
gesetzlichen Regelungen zum Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger mit
Rückwirkung - teilweise bis 1977 - aufgehoben. Dadurch sind eine Vielzahl von
Beitrags- und Darlehenszahlungen als - zumindest mittelbar - rechtsgrundlos
geleistet anzusehen. Daher soll eine pauschale Bewertung der „rechtsgrundlos“
erfolgten Zahlungsströme zwischen dem Ausgleichsfonds und den einzelnen
Krankenversicherungsträgern erfolgen und die Rückabwicklung durch Normierung
von genau bezifferten Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds eingeleitet und
durchgeführt werden.
- Schaffung eines leichteren Zugangs zur
sogenannten KleinunternehmerInnenregelung im Rahmen der Kranken- und
Pensionsversicherung für selbständig Erwerbstätige durch das generelle
Abstellen auf das Regelpensionsalter - und zwar bis zur Vollendung des 65.
Lebensjahres.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli
2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Mag. John Gudenus Roswitha
Bachner
Berichterstatter Vorsitzende