7091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2004 - SRÄG 2004)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet unter anderem:

- Reduzierung der Medikamente, die der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherungsträger unterliegen.

- Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2004, G 279/02 u.a., wesentliche Teile der gesetzlichen Regelungen zum Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger mit Rückwirkung - teilweise bis 1977 - aufgehoben. Dadurch sind eine Vielzahl von Beitrags- und Darlehenszahlungen als - zumindest mittelbar - rechtsgrundlos geleistet anzusehen. Daher soll eine pauschale Bewertung der „rechtsgrundlos“ erfolgten Zahlungsströme zwischen dem Ausgleichsfonds und den einzelnen Krankenversicherungsträgern erfolgen und die Rückabwicklung durch Normierung von genau bezifferten Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds eingeleitet und durchgeführt werden.

- Schaffung eines leichteren Zugangs zur sogenannten KleinunternehmerInnenregelung im Rahmen der Kranken- und Pensionsversicherung für selbständig Erwerbstätige durch das generelle Abstellen auf das Regelpensionsalter - und zwar bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Mag. John Gudenus               Roswitha Bachner

       Berichterstatter             Vorsitzende