7092 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Die praxisorientierte Ausrichtung neuer Lehrpläne an den Schulen hat eine Erweiterung des „Schulweges“ im Bereich der Schulfahrtbeihilfe notwendig gemacht, um den Lastenausgleich im Interesse der Familien und die Chancengleichheit für die Jugendlichen beim Zugang zu den Ausbildungsmöglichkeiten mit Mitteln des Familienlastenausgleichs zu verbessern.

Die Vielzahl an Praktika wie bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, im Bereich der verschiedenen höheren technischen Lehranstalten, im Bereich von Hotelfachschulen, Gartenbaufachschulen, von land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sowie im Bereich diverser anderer berufsbildender Fachschulen oder Schulen mit Sonderausbildungsformen machen es aber unmöglich, alle Fahrten zu den Praktika in die Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe einzubeziehen.

Unter Berücksichtigung einer vollziehbaren Regelung wird nun der „Schulweg“ für Fahrten zu verpflichtenden Praktika erweitert, die außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden und mittels eines Praktikantenvertrages der Schule nachzuweisen sind. Diese Erweiterung begünstigt alle SchülerInnen, die eine lehrplanmäßige praktische Ausbildung außerhalb des Schulstandortes über einen Zeitraum von grundsätzlich vier Wochen bis zu einem Schuljahr zu absolvieren haben. Außerdem wird der Schulbegriff für den medizinisch-technischen Fachbereich und die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen auf die praktische Ausbildung ausgedehnt.

Für die praktische Ausbildung an Krankenanstalten, die sich nicht am Standort der Schulen befinden, und für sämtliche vom Schulstandort dislozierten Einrichtungen für die praktische Ausbildung wird somit eine Fahrtenbeihilfe möglich sein.

Durch die Gewährung einer Fahrtenbeihilfe für die verpflichtenden Praktika soll die Wahlmöglichkeit für Praxisplätze erleichtert und durch mehr Mobilität auch bessere Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden. Damit sind nur mehr Praktika, die an einzelnen Tagen in der Unterrichtszeit stattfinden, von der Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe ausgenommen. Diese Praktika können von den Schulen leichter organisiert werden, sodass diese Praktika mit günstigen Aufzahlungsmodellen zur SchülerInnenfreifahrt, die auch für alle privaten Fahrten genutzt werden können, erreichbar sind.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Mag. Susanne Neuwirth               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin             Vorsitzende