7101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird

Der Wortlaut der geltenden Regelung der Anlage I Abschnitt III Z 1 des Prüfungstaxengesetzes führte zu Unklarheiten in der Vollziehung der entsprechenden Bestimmungen, die schließlich zu einem höchstgerichtlichen Verfahren führten. Da gemäß Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0030-6, festgestellt wurde, dass seiner Meinung nach eine Aliquotierungsregelung in den derzeitigen Bestimmungen nicht erkennbar sei, soll nun vom Gesetzgeber eine Klarstellung in dieser Richtung selbst vorgenommen werden.

Die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an den Bundesanstalten für Leibeserziehung ist derzeit für mehr Kommissionsmitglieder vorgesehen, als durch die entsprechende schulrechtliche Vorschrift gesetzlich verankert ist. Die vorliegende Novelle sieht daher die Anpassung der Abgeltung für Prüfungstätigkeiten an die durch das Schulrecht vorgegebene Zusammensetzung der Kommissionen vor.

Weiters werden Adaptierungen von Zitaten an die aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen und eine  Anpassung der Untergliederung des V. Abschnittes an die Gliederungssystematik der übrigen Abschnitte der Anlagen I und II des Gesetzes entsprechend den Legistischen Richtlinien 1990 vorgenommen.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Mag. Bernhard Baier            Josef Saller

       Berichterstatter           Vorsitzender