7104 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Akademien-Studiengesetz 1999 geändert
wird
Die „Lehramtsausbildungen“ herkömmlicher
Art (vor Inkrafttreten des AStG) berechtigen nicht zur Führung des Diplomgrades
„Diplompädagoge (Dipl.-Päd.)“, obwohl in der Dauer der Ausbildung und in der
Lehrbefugnis selbst keine Einschränkungen bestehen. Der gegenständliche
Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat zum Ziel und Inhalt, eine Möglichkeit
der Verleihung des Diplomgrades bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der
sechssemestrigen Lehramtsausbildung zu schaffen. Die vorgesehene Regelung fällt
nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Dieser
Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird keine Kostenauswirkungen nach sich
ziehen.
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Herta
Wimmler Josef
Saller
Berichterstatterin Vorsitzender