7109 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7.
Juli 2004 betreffend eine Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die
zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Durch das Montrealer Protokoll
(Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen)
zur Wiener Konvention (Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht) konnte
der weltweite Ausstoß an ozonabbauenden Stoffen erheblich eingeschränkt werden.
Für stark ozonschichtschädigende Stoffe, wie vollhalogenierte
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, gilt in den Industriestaaten
bereits ein Produktionsverbot, und der Verbrauch war bis zum Jahr 1996
einzustellen. Selbst in den Entwicklungsländern ist ein Rückgang des Einsatzes
dieser Stoffe zu verzeichnen. Durch diese Maßnahmen gelang es auch, den Abbau
der stratosphärischen Ozonschicht deutlich zu verlangsamen, wobei die
vollständige Regeneration der Ozonschicht auf ein Niveau vor Auftreten eines
Ozonlochs noch weitere 50 bis 60 Jahre dauern wird.
Im Gegensatz zu stark ozonabbauenden
Stoffen ist die Produktion und der Verbrauch von schwach ozonschichtschädigenden
Substanzen, wie teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) und
Methylbromid (MB) weltweit stark angestiegen. Diese Zunahme stellt in vielen
Fällen eine Folgewirkung des FCKW-Ausstiegs dar, da diese Stoffe als Ersatz für
die verbotenen FCKW herangezogen wurden. Ein starker Zuwachs, wie er im Laufe des
vergangenen Jahrzehnts beobachtet wurde, könnte durch die große Menge
emittierter Stoffe selbst bei Substanzen mit geringem Ozonzerstörungspotential
negative Wirkungen auf die Ozonschicht haben und die bisher erreichten Erfolge
wieder zunichte machen.
Darüber hinaus konnte in den vergangenen
Jahren vermehrt die Verwendung neuer Stoffe mit Ozonabbaupotential beobachtet
werden. Dies betrifft insbesondere den Stoff Bromchlormethan (BCM), der vor
allem als Lösungsmittel und Feuerlöschmittel Verwendung findet.
Der gegenständliche Beschluss des
Nationalrates hat zum Ziel, dass durch die Ratifizierung der Änderungen von
Peking zum Montrealer Protokoll zur Wiener Konvention über ozonschädigende
Stoffe die internationale und nationale Rechtslage für eine weitergehende
Verringerung des Einsatzes ozonschädigender Substanzen gestärkt und verbessert
wird.
In der Änderung des Protokolls wurde
beschlossen,
· die Produktion von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen
(HFCKW) bis zum Jahr 2004 auf das Niveau des Jahres 1989 zu reduzieren,
· die Produktion des Stoffes Bromchlormethan (BCM) bis zum Jahr 2002
einzustellen und den Verbrauch auf Null zu reduzieren,
· für HFCKW und BCM ein Verbot für den Handel mit Nichtvertragsstaaten
einzuführen,
· sowie eine umfassende Berichtspflicht für die Verwendung von
Methylbromid (MB) in der Quarantänebegasung (vom Protokoll noch nicht erfasster
Anwendungsbereich von MB) einzuführen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist
gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden
bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß
Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine
Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen,
geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Umweltausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Theodor
Binna Karl
Boden
Berichterstatter Vorsitzender