7109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend eine Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Durch das Montrealer Protokoll (Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen) zur Wiener Konvention (Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht) konnte der weltweite Ausstoß an ozonabbauenden Stoffen erheblich eingeschränkt werden. Für stark ozonschichtschädigende Stoffe, wie vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone, gilt in den Industriestaaten bereits ein Produktionsverbot, und der Verbrauch war bis zum Jahr 1996 einzustellen. Selbst in den Entwicklungsländern ist ein Rückgang des Einsatzes dieser Stoffe zu verzeichnen. Durch diese Maßnahmen gelang es auch, den Abbau der stratosphärischen Ozonschicht deutlich zu verlangsamen, wobei die vollständige Regeneration der Ozonschicht auf ein Niveau vor Auftreten eines Ozonlochs noch weitere 50 bis 60 Jahre dauern wird.

Im Gegensatz zu stark ozonabbauenden Stoffen ist die Produktion und der Verbrauch von schwach ozonschichtschädigenden Substanzen, wie teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) und Methylbromid (MB) weltweit stark angestiegen. Diese Zunahme stellt in vielen Fällen eine Folgewirkung des FCKW-Ausstiegs dar, da diese Stoffe als Ersatz für die verbotenen FCKW herangezogen wurden. Ein starker Zuwachs, wie er im Laufe des vergangenen Jahrzehnts beobachtet wurde, könnte durch die große Menge emittierter Stoffe selbst bei Substanzen mit geringem Ozonzerstörungspotential negative Wirkungen auf die Ozonschicht haben und die bisher erreichten Erfolge wieder zunichte machen.

Darüber hinaus konnte in den vergangenen Jahren vermehrt die Verwendung neuer Stoffe mit Ozonabbaupotential beobachtet werden. Dies betrifft insbesondere den Stoff Bromchlormethan (BCM), der vor allem als Lösungsmittel und Feuerlöschmittel Verwendung findet.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat zum Ziel, dass durch die Ratifizierung der Änderungen von Peking zum Montrealer Protokoll zur Wiener Konvention über ozonschädigende Stoffe die internationale und nationale Rechtslage für eine weitergehende Verringerung des Einsatzes ozonschädigender Substanzen gestärkt und verbessert wird.

In der Änderung des Protokolls wurde beschlossen,

·       die Produktion von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW) bis zum Jahr 2004 auf das Niveau des Jahres 1989 zu reduzieren,

·       die Produktion des Stoffes Bromchlormethan (BCM) bis zum Jahr 2002 einzustellen und den Verbrauch auf Null zu reduzieren,

·       für HFCKW und BCM ein Verbot für den Handel mit Nichtvertragsstaaten einzuführen,

·       sowie eine umfassende Berichtspflicht für die Verwendung von Methylbromid (MB) in der Quarantänebegasung (vom Protokoll noch nicht erfasster Anwendungsbereich von MB) einzuführen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Theodor Binna           Karl Boden

       Berichterstatter            Vorsitzender