7111 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 7.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner
Basistunnel Aktiengesellschaft" und mit dem das Bundesgesetz zur
Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH" geändert wird
Der Ausbau der Brenner Achse ist angesichts
des wegen des zunehmenden Güterverkehrs unter Zeitdruck drohenden
Kapazitätsengpasses ein unverzichtbares Kernelement einer Verkehrspolitik, die
Umwelt und Bevölkerung in den vom Straßengüterverkehr besonders belasteten
Gebieten zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes der Verkehrsträger in den
Vordergrund ihrer Maßnahmen stellt.
Vom Rat der EU-Verkehrsminister wurde die
„Schienenstrecke für Güter/Personenverkehr
Berlin-Verona-Neapel/Mailand-Bologna“ als Projekt Nr. 5 in der Liste 1. unter
den Vorrangigen Vorhaben im Transeuropäischen Verkehrsnetz
(TEN-Prioritätenliste) angeführt.
Basierend auf den von der gemäß
Bundesgesetz BGBl. 502/1995 errichteten Brenner Eisenbahn GmbH – ab 1999 im
Rahmen der Brenner Basistunnel EWIV geleisteten umfangreichen Vorarbeiten soll
unter Berücksichtigung des gesamteuropäischen Charakters des Projektes die
Planung und Errichtung des Brenner Basis Tunnels gemäß Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines
Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004 durch eine
Europäische Aktiengesellschaft (SE) durchgeführt werden.
Sowohl an der in Österreich zu errichtenden
Vorgesellschaft der SE als auch für den österreichischen Kapitalanteil an der
SE ist eine direkte Beteiligung des Bundes und des Landes Tirol je zur Hälfte
entsprechend der im Dezember 2003 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Tirol vorgesehen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation
und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Ewald
Lindinger Elisabeth
Kerschbaum
Berichterstatter
Vorsitzende