7111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft" und mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH" geändert wird

Der Ausbau der Brenner Achse ist angesichts des wegen des zunehmenden Güterverkehrs unter Zeitdruck drohenden Kapazitätsengpasses ein unverzichtbares Kernelement einer Verkehrspolitik, die Umwelt und Bevölkerung in den vom Straßengüterverkehr besonders belasteten Gebieten zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes der Verkehrsträger in den Vordergrund ihrer Maßnahmen stellt.

Vom Rat der EU-Verkehrsminister wurde die „Schienenstrecke für Güter/Personenverkehr Berlin-Verona-Neapel/Mailand-Bologna“ als Projekt Nr. 5 in der Liste 1. unter den Vorrangigen Vorhaben im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-Prioritätenliste) angeführt.

Basierend auf den von der gemäß Bundesgesetz BGBl. 502/1995 errichteten Brenner Eisenbahn GmbH – ab 1999 im Rahmen der Brenner Basistunnel EWIV geleisteten umfangreichen Vorarbeiten soll unter Berücksichtigung des gesamteuropäischen Charakters des Projektes die Planung und Errichtung des Brenner Basis Tunnels gemäß Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse vom 30. April 2004 durch eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) durchgeführt werden.

Sowohl an der in Österreich zu errichtenden Vorgesellschaft der SE als auch für den österreichischen Kapitalanteil an der SE ist eine direkte Beteiligung des Bundes und des Landes Tirol je zur Hälfte entsprechend der im Dezember 2003 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol vorgesehen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Ewald Lindinger               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter              Vorsitzende