7114 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung

Während die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene sowie im See- und Luftverkehr auf internationalen Übereinkommen mit weiter territorialer Geltung beruhen, wodurch international einheitliche Sicherheitsstandards erzielt werden, fehlt eine entsprechende internationale Regelung für den Bereich der Binnenschifffahrt.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Gewährleistung eines international einheitlich hohen Sicherheitsstandards für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenschiffsverkehr durch Inkraftsetzung des hierfür im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und der Zentralkommission für die Rheinschiffart ausgearbeiteten Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN).

Das gegenständliche Übereinkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Übereinkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, die Fassung des Übereinkommens in englischer und russischer Sprache dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Angela Lueger               Elisabeth Kerschbaum

    Berichterstatterin             Vorsitzende