7114 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 7.
Juli 2004 betreffend ein Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und
Erklärung
Während die Vorschriften über die
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene sowie im See- und
Luftverkehr auf internationalen Übereinkommen mit weiter territorialer Geltung
beruhen, wodurch international einheitliche Sicherheitsstandards erzielt
werden, fehlt eine entsprechende internationale Regelung für den Bereich der
Binnenschifffahrt.
Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist
die Gewährleistung eines international einheitlich hohen Sicherheitsstandards
für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenschiffsverkehr durch
Inkraftsetzung des hierfür im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Europa und der Zentralkommission für die Rheinschiffart
ausgearbeiteten Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung
von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN).
Das gegenständliche Übereinkommen ist
gesetzändernd und gesetzesergänzend, hat nicht politischen Charakter und
enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist
nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen
Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der
Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Übereinkommens die Erlassung von
besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung
des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat gemäß Artikel 49 Abs. 2
B-VG beschlossen, die Fassung des Übereinkommens in englischer und russischer
Sprache dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation
und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Angela
Lueger Elisabeth
Kerschbaum
Berichterstatterin Vorsitzende