7123 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das
Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates ermöglicht
§
sowohl im
Hypothekenbankgesetz als auch im Pfandbriefgesetz entsprechende Absicherungsgeschäfte
zum Zwecke der Verminderung der Zins- oder Währungsrisiken für die im
Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte und
§
den
Bausparkassen für das Bausparkassengeschäft und die sonstigen Veranlagungen
Absicherungsgeschäfte zum Zwecke der Verminderung der Zinsrisiken.
Weiters werden
Redaktionsversehen beseitigt; Absatzbezeichnungen (1), (2) vorgenommen, bei
Absätzen, die bisher keine Bezeichnung enthielten sowie In-Kraft-Tretens-Bestimmungen
eingetragen.
Der Finanzausschuss stellt nach
Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Johann
Giefing Johann
Kraml
Berichterstatter Vorsitzender