7123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ermöglicht

§         sowohl im Hypothekenbankgesetz als auch im Pfandbrief­gesetz entsprechende Absicherungs­geschäfte zum Zwecke der Verminderung der Zins- oder Währungs­risiken für die im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte und

§         den Bausparkassen für das Bausparkassengeschäft und die sonstigen Veranlagungen Absicherungs­geschäfte zum Zwecke der Verminderung der Zinsrisiken.

Weiters werden Redaktionsversehen beseitigt; Absatzbezeichnungen (1), (2) vorgenommen, bei Absätzen, die bisher keine Bezeichnung enthielten sowie In-Kraft-Tretens-Bestimmungen eingetragen. 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Johann Giefing      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender