7131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Bundesministerium für Justiz in den letzten Jahren beim Straf- und Maßnahmenvollzug mit einer Aufwandssteigerung für externe medizinische Versorgungsleistungen, insbesondere bei den Kosten für die stationäre Unterbringung zurechnungsunfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher gemäß §  21 Abs. 1 StGB in öffentlichen Krankenanstalten konfrontiert war. Nach intensiven Verhandlungen im Rahmen der Struktur- und Aufgabenreformkommission am 19. Oktober 2001 einigten sich die Vertragsparteien auf Basis des Beschlusses der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 sowie des darauf aufbauenden Beschlusses der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 25. September 2002 dahingehend, die gegenständliche Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten zur budgetären Entlastung des Straf- und Maßnahmenvollzuges abzuschließen.

Durch die vereinbarte Beitragsleistung der Länder - in Form der Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrages von 8 549 430,46 Euro in den Jahren 2003 und 2004 an das Bundesministerium für Justiz - wird der bisherige Kostenaufwand des Bundes für derartige Versorgungsleistungen des Straf- und Maßnahmenvollzuges in einem Ausmaß entlastet, das faktisch einer Gleichstellung mit den Verrechnungsmodalitäten der Sozialversicherungsträger gleichkommt.

Die positiven Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen der Struktur- und Aufgabenreformkommission, insbesondere das Ergebnis der Verhandlungen vom 19. Oktober 2001 und der dazu korrespondierende, zustimmende Beschluss der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 sowie der darauf aufbauende Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 25. September 2002, haben den Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und allen Bundesländern über die Abgeltung medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten ermöglicht.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

Angela Lueger    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender