7131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung,
dass das Bundesministerium für Justiz in den letzten Jahren beim Straf- und
Maßnahmenvollzug mit einer Aufwandssteigerung für externe medizinische
Versorgungsleistungen, insbesondere bei den Kosten für die stationäre
Unterbringung zurechnungsunfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher gemäß §
21 Abs. 1 StGB in öffentlichen Krankenanstalten konfrontiert war. Nach
intensiven Verhandlungen im Rahmen der Struktur- und Aufgabenreformkommission
am 19. Oktober 2001 einigten sich die Vertragsparteien auf Basis des
Beschlusses der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 sowie des
darauf aufbauenden Beschlusses der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 25.
September 2002 dahingehend, die gegenständliche Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Abgeltung medizinischer Versorgungsleistungen von
öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten zur budgetären
Entlastung des Straf- und Maßnahmenvollzuges abzuschließen.
Durch die vereinbarte Beitragsleistung der Länder - in Form der Bezahlung eines jährlichen Pauschalbetrages von 8 549 430,46 Euro in den Jahren 2003 und 2004 an das Bundesministerium für Justiz - wird der bisherige Kostenaufwand des Bundes für derartige Versorgungsleistungen des Straf- und Maßnahmenvollzuges in einem Ausmaß entlastet, das faktisch einer Gleichstellung mit den Verrechnungsmodalitäten der Sozialversicherungsträger gleichkommt.
Die positiven Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen der Struktur- und
Aufgabenreformkommission, insbesondere das Ergebnis der Verhandlungen vom 19.
Oktober 2001 und der dazu korrespondierende, zustimmende Beschluss der
Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 sowie der darauf aufbauende
Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 25. September 2002, haben den
Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem
Bund und allen Bundesländern über die Abgeltung medizinischer
Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von
Justizanstalten ermöglicht.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 03
Angela Lueger Johann Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender