7139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz und das Lebensmittelgesetz 1975 geändert werden

Mittels Mahnschreiben hat die Europäische Kommission gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG eingeleitet. Im Juli 2003 hat die Kommission angekündigt, die zweite Phase dieses Verfahrens zu überspringen und Klage beim EuGH einzubringen. Seit September 2003 liegt diese Klage vor.

In den meisten Mitgliedstaaten wurde die Richtlinie vor allem deshalb nicht rechtzeitig umgesetzt, da man, abgesehen von den gegebenen Akzeptanzproblemen der Gentechnik in großen Teilen Europas, auch die weiteren von der Kommission in Aussicht gestellten Verordnungen über die Rückverfolgbarkeit von GVO und deren Kennzeichnung sowie über die neuen Zulassungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel abwarten wollte. Diese Verordnungen sowie eine weitere Verordnung zur Durchführung des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit wurden nach langen Beratungen im Herbst 2003  beschlossen und sind ab 18. April 2004 anzuwenden.

Hauptziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist daher die vollständige Umsetzung der Richtlinie über die absichtliche Freisetzung (und das Inverkehrbringen) genetisch veränderter Organismen in die Umwelt. Wesentliche Inhalte dieser die alte Richtlinie 90/220/EWG ablösenden Richtlinie sind:

       erstmalige Festlegung von einheitlichen Kriterien für die Risikobewertung bei Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO unter besonderer Berücksichtigung auch langfristiger und akkumulierter Umweltauswirkungen

       Befristung der Zulassung auf längstens 10 Jahre (gilt grundsätzlich auch für Verlängerungen der Zulassung) und Festlegung konkreter Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte im EU-weiten Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen von GVO

       Überprüfung auch bestehender Zulassungen

       eindeutige Kennzeichnung und Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit

       Verpflichtende Überwachung (Monitoring) von in Verkehr gebrachten Produkten

       Registerführung über die Orte der Freisetzungen und des kommerziellen Anbaus von GVO-Pflanzen zur Erleichterung der Überwachung

       Festlegung spezifischer Anwendungsbestimmungen in der Genehmigung zum Inverkehrbringen, insbesondere auch unter Berücksichtigung gegebener ökologischer Bedingungen

       schrittweise Entfernung bedenklicher Antibiotikaresistenzmarker in GVO-Produkten bis 31. Dezember 2004 (für Freisetzungen zu Forschungszwecken bis Ende 2008)

       verbesserte Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

               Michaela Gansterer Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende