7140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind

Die Richtlinie 2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel statuiert ein schrittweise einsetzendes Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen zur Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie im Tierversuch überprüft wurden, obwohl bereits entsprechende Ersatzmethoden bestehen, die von der OECD validiert und auf Gemeinschaftsebene angenommen worden sind.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich dieses Verbotes. Das Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2002, wird aufgehoben, da es ein generelles Verbot statuiert, welches nicht mehr EU-konform ist.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

Herta Wimmler Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende