7140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz über das
Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch
überprüft worden sind
Die Richtlinie
2003/15/EG zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel statuiert ein
schrittweise einsetzendes Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen
Mitteln, deren endgültige Zusammensetzung oder deren Bestandteile oder
Kombinationen von Bestandteilen zur Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie
im Tierversuch überprüft wurden, obwohl bereits entsprechende Ersatzmethoden
bestehen, die von der OECD validiert und auf Gemeinschaftsebene angenommen
worden sind.
Der
gegenständliche Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie
hinsichtlich dieses Verbotes. Das Bundesgesetz über das Verbot des
Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden
sind, BGBl. I Nr. 62/2000, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
95/2002, wird aufgehoben, da es ein generelles Verbot statuiert, welches nicht
mehr EU-konform ist.
Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 03
Herta Wimmler Martina
Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende