7141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert warden

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (Rechtssache C - 203/03) wegen des Verbots der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen bei Arbeiten in Druckluft und als Taucher eingeleitet, da dieses Verbot der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG widerspricht.

Inhalt des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses sind:

       Entfernung der Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen

       damit zusammenhängende notwendige Änderungen im Bereich der sanitären Einrichtungen

       Änderung der Begriffe „Signalmann“ und „Gasmann“.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

                   Andrea Fraunschiel Martina Diesner-Wais

    Berichterstatterin             Vorsitzende