7141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert warden
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (Rechtssache C - 203/03) wegen des Verbots der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen bei Arbeiten in Druckluft und als Taucher eingeleitet, da dieses Verbot der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG widerspricht.
Inhalt des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses sind:
‑ Entfernung der Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen
‑ damit zusammenhängende notwendige Änderungen im Bereich der sanitären Einrichtungen
‑ Änderung der Begriffe „Signalmann“ und „Gasmann“.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 03
Andrea Fraunschiel Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende