7142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz geändert wird
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich betreffend die Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG (Elternurlaubsrichtlinie) eingeleitet, da nach ihrer Ansicht die bisherige Regelung keinen individuellen Anspruch des Vaters auf Karenz sicherstellt und somit der Gleichbehandlungsrichtlinie widerspricht.
Auf Grund der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z 1 VKG tritt nach Ansicht der Kommission das Recht des Vaters auf Karenz hinter jenes der Mutter zurück.
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss stellt keine wesentliche Änderung der derzeitigen Rechtslage dar. Den Eltern bleibt es weiterhin überlassen, sich zu entscheiden, wer von ihnen, wann und wie lange Karenz in Anspruch nimmt. Sollte es keine Einigung zwischen Vater und Mutter geben, wann der Karenzurlaub in Anspruch genommen wird, so wird nun klargestellt, dass die Mutter darüber entscheiden kann.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 03
Andrea Fraunschiel Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende