7143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Maklergesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht unter anderem die Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvermittlung vor. Dazu sind Änderungen der Gewerbeordnung 1994, des Maklergesetzes, des Versicherungsvertragsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Bankwesengesetzes notwendig.

In Zukunft sollen sich nur Personen mit der Berechtigung für die Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberatung“, „Versicherungsvermittlung“ oder für ein dazugehöriges Nebengewerbe mit Versicherungsvermittlung befassen dürfen, wobei dies auch für Kreditinstitute gelten soll. Es wird die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung definiert und die Haftpflichtabsicherung durch eine Meldeverpflichtung des haftenden Unternehmens vorgeschrieben. Weiters wird die Einführung eines eigenen Versicherungsvermittlerregisters vorgesehen.

Neben den Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung und den Änderungen im Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung 1994 werden auch einzelne kleinere nötige Anpassungen anderer gewerblicher Regelungen vorgenommen: Es handelt sich um Regelungen im Berufsrecht der Bestatter, eine weitere im Hinblick auf die Anrechnung bestimmter Schulen bezüglich Befähigungsprüfungen, die Aufhebung des Verbotes des Versandhandels mit Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Neugestaltung einer Verfahrensbestimmung. Weiters erfolgt eine bessere Abstimmung zwischen der Gewerbeordnung einerseits und dem Seilbahngesetz 2003 bzw. dem Berufsausbildungsgesetz andererseits.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 03

Karl Bader              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender