7146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das
Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz
geändert werden
Die
Berechnungsgrundlagen im Witwen- und Witwerversorgungsrecht des öffentlichen
Dienstes (fiktiver Monatsbezug) sind mit denjenigen im Witwen- und
Witwerpensionsrecht der Allgemeinen Sozialversicherung seit 1. Juli 2004
nicht mehr kompatibel, weil der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom
27. Juni 2003, G 300/02, die Bestimmungen über die Berechnungsweise der
Witwen(Witwer)pension nach § 264 Abs. 2 bis 5 ASVG, § 145
Abs. 2 bis 5 GSVG und § 136 Abs. 2 bis 5 BSVG wegen Verstoßes
gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben hat.
Ziel dieser
Neuregelung ist die Anpassung des Witwen- und
Witwerversorgungsrechts des öffentlichen Dienstes an das der Allgemeinen
Sozialversicherung und zwar durch eine Übernahme der Neuregelung des Witwen- und
Witwerpensionsrechts durch das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004,
BGBl. I Nr. 78/2004, in das Pensionsrecht des öffentlichen
Dienstes.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 11 23
Johann Höfinger Herwig Hösele
Berichterstatter Vorsitzender