7146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden

Die Berechnungsgrundlagen im Witwen- und Witwerversorgungsrecht des öffentlichen Dienstes (fiktiver Monatsbezug) sind mit denjenigen im Witwen- und Witwerpensionsrecht der Allgemeinen Sozialversicherung seit 1. Juli 2004 nicht mehr kompatibel, weil der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 27. Juni 2003, G 300/02, die Bestimmungen über die Berechnungsweise der Witwen(Witwer)pension nach § 264 Abs. 2 bis 5 ASVG, § 145 Abs. 2 bis 5 GSVG und § 136 Abs. 2 bis 5 BSVG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben hat.

Ziel dieser Neuregelung ist die Anpassung des Witwen- und Witwerversorgungsrechts des öffentlichen Dienstes an das der Allgemeinen Sozialversicherung und zwar durch eine Übernahme der Neuregelung des Witwen- und Witwerpensionsrechts durch das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 78/2004, in das Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 23

Johann Höfinger     Herwig Hösele

       Berichterstatter           Vorsitzender