7166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (677 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Nationalbankgesetz 1984 an die IAS - Verordnung angepasst und die Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz, das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden (Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 - ReLÄG 2004), der Justizausschuss am 1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Maria Theresia Fekter und Dr. Dieter Böhmdorfer einstimmig beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bausparkassengesetz zum Inhalt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

In Analogie zur Neuregelung in § 231 Abs. 2 Z 6 lit. c) HGB wird der Gewinn-und Verlust-Rechnungsposten Aufwendungen für Abfertigungen um die Aufwendungen für betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen ergänzt. Eine Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung für Bausparkassen ist aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen deshalb wichtig, da mit bezeichneter Regierungsvorlage entsprechende Änderungen in den Schemen für Kreditinstitute, Pensionskassen und Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen vorgenommen werden.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Reinhard Todt    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender