7166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem
Umstand Rechnung, dass im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (677
der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch, das
Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz,
das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das
Nationalbankgesetz 1984 an die IAS - Verordnung angepasst und die
Modernisierungs- sowie die Schwellenwertrichtlinie umgesetzt und das Firmenbuchgesetz,
das Aktiengesetz sowie das GmbH-Gesetz geändert werden
(Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 - ReLÄG 2004), der Justizausschuss am
1. Dezember 2004 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Maria Theresia Fekter
und Dr. Dieter Böhmdorfer
einstimmig beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1
Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle
zum Bausparkassengesetz zum Inhalt hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
In Analogie zur
Neuregelung in § 231 Abs. 2 Z 6 lit. c) HGB wird der
Gewinn-und Verlust-Rechnungsposten Aufwendungen für Abfertigungen um die
Aufwendungen für betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen ergänzt. Eine Änderung
des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung für Bausparkassen ist
aus gleichheitsrechtlichen Erwägungen deshalb wichtig, da mit bezeichneter
Regierungsvorlage entsprechende Änderungen in den Schemen für Kreditinstitute,
Pensionskassen und Betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen vorgenommen werden.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Reinhard Todt Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender