7170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

Mit der gegenständlichen Vereinbarung verpflichten sich die Länder als Beitrag für die stationäre Behandlung sowie Betreuung von Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten einschließlich der Pflegeabteilungen im Sinne des § 2 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten- und Kuranstalten, insgesamt einen jährlichen Pauschalbetrag von 8 549 430,46 Euro an den Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Justiz, zu bezahlen.

Der Steuergesamtbetrag verteilt sich auf die einzelnen Länder zu 50% entsprechend der Volkszahl 2001 und zu 50% entsprechend der im Art. 15 Abs.1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 2001 bis 2004, vorgenommenen diesbezüglichen Aufteilung. Für die einzelnen Länder ergeben sich daraus folgende Beträge:

 

Burgenland

257 660,58 Euro

Kärnten

592 527,18 Euro

Niederösterreich

1 440 375,26 Euro

Oberösterreich

 1 317 792,73 Euro

Salzburg

549 064,90 Euro

Steiermark

1 180 476,99 Euro

Tirol

699 628,86 Euro

Vorarlberg

345 734,68 Euro

Wien

2 166 169,28 Euro

 

 

Bei der Beratung des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates vertrat der Justizausschuss die einhellige Auffassung, dass eine dauerhafte, generelle Regelung der Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten wünschenswert wäre.

 


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Johann Kraml    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender