7173 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2004)

Im Abfallwirtschaftsbereich sind einige EU-Richtlinien umzusetzen sowie die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält daher folgende Schwerpunkte:

–       Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans

–      Prüfung und allenfalls Durchführung einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans

–       Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere Parteistellung von Umweltorganisationen, bei Genehmigungsverfahren für IPPC-Behandlungsanlagen

–       Verpflichtungen der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (zB Einrichtung von Sammelstellen, Beteiligung an einem Sammel- und Verwertungssystem für historische Geräte, Sicherstellungen)

–       Verpflichtung der Gemeinden, Abgabestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte einzurichten

–      Rechtliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die Sammlung und Behandlung bestimmter Abfälle

–       Verpflichtung des Abfallbesitzers, Abfälle vor der Übergabe an den Deponieinhaber untersuchen zu lassen

–   Registrierungsverpflichtung für Abfallsammler und ‑behandler

–       Klarstellungen im Anlagenrecht und bei Behandlungsaufträgen

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

              Christine Fröhlich        Karl Boden

    Berichterstatterin           Vorsitzender