7174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art.
15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
Die für die Jahre
2001 bis 2004 abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.
Nach intensiven
Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf eine Organisations- und
Finanzierungsreform, die insbesondere zur besseren Kooperation zwischen den
einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens führen soll.
Ziele des vorliegenden Gesetzesbeschlusses sind:
- Überwindung der strikten Trennung der
einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Erreichung einer besseren Abstimmung
in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens,
- Längerfristige Sicherstellung der
Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens durch Maßnahmen zur
Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen,
- Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und
flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen
Gesundheitswesen.
Inhalt des gegenständlichen Beschlusses sind:
- Laufzeit 2005 bis 2008;
- Verankerung einer Leistungsangebotsplanung
und eine alle Gesundheitsbereiche umfassende integrative Versorgungsplanung
einschließlich des Nahtstellenmanagements; Festlegung des Österreichischen
Strukturplans Gesundheit;
- Implementierung und Intensivierung der
systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung
der Qualität im Gesundheitswesen;
- Forcierung des Einsatzes moderner
Informations- und Kommunikationstechnologien (Gesundheitstelematik) und
Harmonisierung mit europäischen Initiativen und Aktionsplänen;
- Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur
mit einer Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds mit
Gesundheitsplattformen auf Länderebene und finanzielle Beiträge der
Bundesgesundheitsagentur (des Bundes), der Länder und der Gemeinden sowie der
Träger der Sozialversicherung an die Landesgesundheitsfonds;
- Förderung von vereinbarten
Strukturveränderungen im Rahmen eines Kooperationsbereiches (Reformpool)
zwischen den Ländern und der Sozialversicherung;
- Fortsetzung und Weiterentwicklung des
leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems in Entsprechung
nationaler und internationaler Vorgaben und damit abgestimmte Entwicklung
leistungsorientierter Finanzierungssysteme für andere Bereiche des
Gesundheitswesens, insbesondere für den ambulanten Bereich;
- Förderung des Transplantationswesens,
Finanzierung von Planungen und Strukturveränderungen, Förderung von
wesentlichen Gesundheitsvorsorgeprogrammen und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler
Bedeutung;
- Sicherstellung und Weiterentwicklung der
bestehenden Dokumentation und Erfassung weiterer Daten, Einführung einer
bundeseinheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich;
- Einrichtung des Sanktionsmechanismus;
- Schutzklausel für Bund und Träger der
Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden;
- Regelung
der Abgeltung in- und ausländischer Gastpatienten/innen.
Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Michaela
Gansterer Diesner-Wais
Martina
Berichterstatterin Vorsitzende