7174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Die für die Jahre 2001 bis 2004 abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstalten­finan­zierung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.

Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf eine Organi­sations- und Finanzierungsreform, die insbesondere zur besseren Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens führen soll.

Ziele des vorliegenden Gesetzesbeschlusses sind:

         -       Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheits­wesens und Erreichung einer besseren Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens,

       -     Längerfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesund­heitswesens durch Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung bzw. Steuerung im Gesundheitswesen,

         -       Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen und flächendeckende Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen.

Inhalt des gegenständlichen Beschlusses sind:

         -      Laufzeit 2005 bis 2008;

         -       Verankerung einer Leistungsangebotsplanung und eine alle Gesundheitsbereiche umfassende integrative Versorgungsplanung einschließlich des Nahtstellen­mana­gements; Festlegung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit;

         -       Implementierung und Intensivierung der systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im Gesundheits­wesen;

         -       Forcierung des Einsatzes moderner Informations- und Kommunikationstechnolo­gien (Gesundheitstelematik) und Harmonisierung mit europäischen Initiativen und Aktionsplänen;

         -       Einrichtung der Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommis­sion und der Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länder­ebene und finanzielle Beiträge der Bundesgesundheitsagentur (des Bundes), der Länder und der Gemeinden sowie der Träger der Sozialversicherung an die Lan­desgesundheits­fonds;

         -       Förderung von vereinbarten Strukturveränderungen im Rahmen eines Kooperationsbereiches (Reformpool) zwischen den Ländern und der Sozialversicherung;

         -       Fortsetzung und Weiterentwicklung des leistungsorientierten Krankenanstalten­finanzierungssystems in Entsprechung nationaler und internationaler Vorgaben und damit abgestimmte Entwicklung leistungsorientierter Finanzierungssysteme für andere Bereiche des Gesundheitswesens, insbesondere für den ambulanten Bereich;

         -       Förderung des Transplantationswesens, Finanzierung von Planungen und Strukturveränderungen, Förderung von wesentlichen Gesundheitsvorsorge­programmen und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung;

         -       Sicherstellung und Weiterentwicklung der bestehenden Dokumentation und Erfas­sung weiterer Daten, Einführung einer bundeseinheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich;

         -       Einrichtung des Sanktionsmechanismus;

         -       Schutzklausel für Bund und Träger der Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden;

         -       Regelung der Abgeltung in- und ausländischer Gastpatienten/innen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

               Michaela Gansterer      Diesner-Wais Martina

    Berichterstatterin             Vorsitzende