7177 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (DentG-Novelle 2004)

Auf Grund der schwindenden Anzahl der Berufsangehörigen des auslaufenden Berufs der Dentisten/-innen können die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen in den Vorstand der Österreichischen Dentistenkammer (ÖDK) nach den geltenden Vorschriften nicht mehr durchgeführt werden.

Im Hinblick auf die derzeit laufenden Arbeiten an einer Gesamtreform der zahnärztlichen Standesvertretung, in die auch die Dentisten/-innen eingebunden werden sollen, ist es erforderlich, die gesetzliche Vertretung der Interessen der Dentisten/-innen trotz Auslaufens der Funktionsperiode bis zur Implementierung dieser Reform sicherzustellen.

Da eine Durchführung der kommenden Wahlen in den Vorstand der ÖDK nicht mehr möglich ist, werden bis zur Realisierung des neuen Kammerrechts für Angehörige des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs die laufende Funktionsperiode der Vorstandsmitglieder der ÖDK verlängert sowie eine Regelung für einen zwischenzeitlich allenfalls auftretenden Nachbesetzungsbedarf von Vorstandsmitgliedern getroffen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Edgar Mayer      Diesner-Wais Martina

       Berichterstatter             Vorsitzende