7178 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird

Der Konsum von Tabak ist in Industrieländern wie Österreich die bedeutendste Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle. Weltweit sterben derzeit nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich über vier Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen tabakbedingter Krankheiten. Diese Zahl wird sich innerhalb der nächsten Jahrzehnte auf rund 10 Millionen pro Jahr erhöhen, wenn gegen diese Entwicklung nichts unternommen wird. Angesichts dieser enormen Bedrohung ist politisches Handeln dringend erforderlich.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss sieht in Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG in Zusammenschau mit der Empfehlung des Rates 2003/54/EG sowie dem Tabakrahmenübereinkommen der WHO WHA56.1 ein umfassendes Verbot der Werbung und des Sponsorings für Tabakerzeugnisse vor. Darüber hinaus wird - der Empfehlung des Rates 2003/54/EG folgend - ein Verbot des Inverkehrbringens von Einzelzigaretten oder Zigarettenpackungen unter 20 Stück statuiert.

Es ist heute wissenschaftlich anerkannt, dass auch Passivrauchen schadet, immer mehr Erkrankungen werden mit Passivrauchen in Verbindung gebracht. Im Lichte dieser Erkenntnis sowie der bis dato als lex imperfecta bestehenden Rauchverbotsregelungen werden die Nichtraucherschutzbestimmungen im Sinne einer Ausweitung der bestehenden Rauchverbote, verpflichtender Ausschilderung von Rauchverboten und der Einführung einer künftigen Sanktion bei Verstoß gegen die Ausschilderungspflicht nach einer Einführungsphase ab 1.1.2007 verschärft.

Bis zum 1.1.2007 wird überdies die Einhaltung der Rauchverbote evaluiert und werden gegebenenfalls notwendige darüber hinausgehende Maßnahmen einschließlich Sanktionen auch bei einem Verstoß gegen sonstige Rauchverbotsregelungen geprüft.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Edgar Mayer      Diesner-Wais Martina

       Berichterstatter             Vorsitzende