7183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)
Die
Verpflichtungen aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und die
Stabilitätsentwicklung in der Europäischen Union erfordern eine Weiterführung
der Stabilitätsorientierung der österreichischen Haushaltsführung.
Die
verfassungsrechtliche Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung bildet
das Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen
Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I
Nr. 61/1998 („Ermächtigungs-BVG“). Dieses Bundesverfassungsgesetz ermächtigt
Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen
Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, miteinander Vereinbarungen
ua. über einen Stabilitätspakt abzuschließen. Auf diese Vereinbarung sind gemäß
Art. 2 des genannten Bundesverfassungsgesetzes die für Vereinbarungen
gemäß Art. 15a B-VG geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften
mit bestimmten Abweichungen anzuwenden.
Dem Inhalt nach
bindet die Vereinbarung auch Organe der Bundesgesetzgebung und bedarf daher gemäß
Art. 15a Abs. 1 B-VG der Genehmigung des Nationalrates. Dem Bundesrat
steht gemäß Art. 15a Abs. 1 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 3 und Art. 42 Abs. 1
bis 4 B-VG ein Einspruchsrecht zu.
Die Vereinbarung
enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Auch die neuerlich vorgesehene
Einrichtung des gesamtösterreichischen Koordinationskomitees und der
Länder-Koordinationskomitees, deren Beschlüsse mangels anders lautender
Vorschriften einvernehmlich zu fassen sind, ist nicht verfassungsändernd, da
Art. 2 Abs. 1 Z 1 des „Ermächtigungs-BVG“ dazu ermächtigt,
derartige Organe vorzusehen.
Länder und
Gemeinden haben sich im Rahmen des Finanzausgleichs bereit erklärt und
verpflichtet, diese stabilitätsorientierte Budgetpolitik weiterhin in ihrem
Bereich zu unterstützen.
Durch eine Neufassung des Österreichischen Stabilitätspaktes wird sichergestellt, dass alle Gebietskörperschaften Österreichs vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihren Beitrag zur Haushaltsdisziplin festlegen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender