7183 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)

Die Verpflichtungen aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Stabilitätsentwicklung in der Europäischen Union erfordern eine Weiterführung der Stabilitätsorientierung der österreichischen Haushaltsführung.

Die verfassungsrechtliche Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung bildet das Bundesverfassungsgesetz über die Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, BGBl. I Nr. 61/1998 („Ermächtigungs-BVG“). Dieses Bundesverfassungsgesetz ermächtigt Bund, Länder und Gemeinden, diese vertreten durch den Österreichischen Städtebund und den Österreichischen Gemeindebund, miteinander Vereinbarungen ua. über einen Stabilitätspakt abzuschließen. Auf diese Vereinbarung sind gemäß Art. 2 des genannten Bundesverfassungsgesetzes die für Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften mit bestimmten Abweichungen anzuwenden.

Dem Inhalt nach bindet die Vereinbarung auch Organe der Bundesgesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a Abs. 1 B-VG der Genehmigung des Nationalrates. Dem Bundesrat steht gemäß Art. 15a Abs. 1 in Verbindung mit Art. 50 Abs. 3 und Art. 42 Abs. 1 bis 4 B-VG ein Einspruchsrecht zu.

Die Vereinbarung enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Auch die neuerlich vorgesehene Einrichtung des gesamtösterreichischen Koordinationskomitees und der Länder-Koordinationskomitees, deren Beschlüsse mangels anders lautender Vorschriften einvernehmlich zu fassen sind, ist nicht verfas­sungsändernd, da Art. 2 Abs. 1 Z 1 des „Ermächtigungs-BVG“ dazu ermächtigt, derartige Organe vorzusehen.

Länder und Gemeinden haben sich im Rahmen des Finanzausgleichs bereit erklärt und verpflichtet, diese stabilitätsorientierte Budgetpolitik weiterhin in ihrem Bereich zu unterstützen.

Durch eine Neufassung des Österreichischen Stabilitätspaktes wird sichergestellt, dass alle Gebietskörperschaften Österreichs vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihren Beitrag zur Haushaltsdisziplin festlegen.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

               Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender