7186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 - HStG 1995) geändert wird
Die Verordnung
(EWG) Nr. 3330/91 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen
Mitgliedstaaten, die das statistische Erhebungssystem betreffend Intrastat
derzeit regelt, wird durch die Verordnung (EG) Nr. 638/2004 über die
Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten, welche am
1. Jänner 2005 in Kraft tritt, aufgehoben.
In der Verordnung
(EG) Nr. 638/2004, der Verordnung (EG) Nr. 1901/2000 und der
Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 werden unionsweite Mindeststandards für die
handelsstatistische Erfassung so genannter „Besonderer Waren oder
Warenbewegungen“ festgelegt, die vom Handelsstatistischen Gesetz 1995
nicht abgedeckt werden. Diese neuen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft
erfordern eine Anpassung des Handelsstatistischen Gesetzes 1995.
Im Gegensatz zur
Statistik des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs ist für die Statistik des
Handels mit Drittstaaten die Führung eines Registers der Transakteure national
gesetzlich nicht geregelt.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wird auch zum Anlass genommen, formale Anpassungen im Hinblick auf Neuerungen im Bereich der Bundesgesetzgebung vorzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Mag. Susanne Neuwirth Engelbert Weilharter
Berichterstatterin Vorsitzender