7188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden
Die Richtlinie
2000/79/EG des Rates über die Durchführung der Europäischen Vereinbarung über
die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt war
bis zum 1. Dezember 2003 umzusetzen. Die gänzliche Ausnahme des
Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und die
teilweise Ausnahme vom Arbeitsruhegesetz (ARG) widersprechen dem EU-Recht und
haben daher zu entfallen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält folgende Schwerpunkte:
‑ Entfall der
gänzlichen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des AZG
‑ Schaffung
einer Sonderregelung für die Arbeitszeit des fliegenden Personals im AZG unter
Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung von
Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
‑ Entfall der
teilweisen Ausnahme des Bordpersonals aus dem Geltungsbereich des ARG
‑ Schaffung
eines Anspruchs auf mindestens 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr bzw.
mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat
‑ die Pflicht zur Bekanntgabe von arbeitsfreien Kalendertagen für zehn Tage im Voraus
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Karl Bader Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender