7189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen auch für den Bereich des Landarbeitsgesetzes die arbeitsrechtlichen Reformen bei der Gleichstellung der Arbeitnehmergruppen, die Aliquotierung des Urlaubs, den Entfall der Postensuchtage sowie die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz nachvollzogen werden.

Im einzelnen enthält der Beschluss folgende Änderungen:

       Anpassungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Dienstverhinderung aus sonstigen Gründen

       die Urlaubsaliquotierung im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses

       der Entfall der Postensuchtage bei Selbstkündigung

       die Schaffung eines Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Dienstnehmer

       die gesetzliche Verankerung der Informationspflichten bei Betriebsübergang

       die Schaffung einer verfassungskonformen Haftungsregelung

       Schaffung der Möglichkeit der Sterbebegleitung naher Angehöriger bzw. der Begleitung schwerstkranker Kinder

       Entfall des Frauennachtarbeitsverbots

       der Entfall des Haushaltstages für Dienstnehmerinnen

       Neuregelung der Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner

       Festsetzung der Tätigkeiten von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern

       Möglichkeit der Teilnahme eines Vertreters des Dienstgebers an Besichtigungen

       die Fristerstreckung bei der Behebung von Mängeln und keine Anzeige bei Bagatellübertretungen

       gemeinsame Besichtigungen unter Einbeziehung der Interessenvertretung der Dienstgeber

       Möglichkeit des Einsatzes von sonstigen Fachleuten

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Karl Bader              Engelbert Weilharter

       Berichterstatter           Vorsitzender