7189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen auch für den Bereich des Landarbeitsgesetzes die arbeitsrechtlichen Reformen bei der Gleichstellung der Arbeitnehmergruppen, die Aliquotierung des Urlaubs, den Entfall der Postensuchtage sowie die Bestimmungen zur Familienhospizkarenz nachvollzogen werden.
Im einzelnen enthält der Beschluss folgende Änderungen:
‑ Anpassungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Dienstverhinderung aus sonstigen Gründen
‑ die Urlaubsaliquotierung im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses
‑ der Entfall der Postensuchtage bei Selbstkündigung
‑ die Schaffung eines Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Dienstnehmer
‑ die gesetzliche Verankerung der Informationspflichten bei Betriebsübergang
‑ die Schaffung einer verfassungskonformen Haftungsregelung
‑ Schaffung der Möglichkeit der Sterbebegleitung naher Angehöriger bzw. der Begleitung schwerstkranker Kinder
‑ Entfall des Frauennachtarbeitsverbots
‑ der Entfall des Haushaltstages für Dienstnehmerinnen
‑ Neuregelung der Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner
‑ Festsetzung der Tätigkeiten von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
‑ Möglichkeit der Teilnahme eines Vertreters des Dienstgebers an Besichtigungen
‑ die Fristerstreckung bei der Behebung von Mängeln und keine Anzeige bei Bagatellübertretungen
‑ gemeinsame Besichtigungen unter Einbeziehung der Interessenvertretung der Dienstgeber
‑ Möglichkeit des Einsatzes von sonstigen Fachleuten
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Karl Bader Engelbert Weilharter
Berichterstatter Vorsitzender