7198 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden

Nicht zuletzt auf Grund zahlreicher neu geschaffener gemeinschaftsrechtlicher Regelungen im Bereich der Luftfahrtsicherheit erscheint es notwendig, die nationalen Vollziehungsstrukturen vor allem im luftfahrttechnischen und flugbetrieblichen Bereich zu vereinfachen und somit effizienter zu gestalten. Aber auch in einzelnen anderen Bereichen erscheint durch eine Vereinheitlichung von inhaltlich ähnlichen Vollziehungszuständigkeiten eine effizientere Verwaltung möglich. In diesem Zusammenhang haben Studien über eine potentielle Neuordnung der Zuständigkeiten zur Vollziehung luftfahrtbehördlicher Aufgaben ergeben, dass durch eine Zusammenführung einzelner bisher im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie gelegener Aufgaben mit den Vollziehungsaufgaben der Austro Control GmbH eine Bereinigung von Doppelgleisigkeiten ermöglicht und schrittweise ein Synergiepotenzial von ca. 9 Personen erzielt werden könnte. Der Verwirklichung dieser Vorgaben entsprechend wäre daher im Sinne des Sachlichkeitsgebotes und des Effizienzgebotes eine Änderung einiger Zuständigkeitsbestimmungen vorzunehmen. Weiters müssen begleitende Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit sowie zu deren durchführenden Verordnungen (EG) Nr. 1702/2003, ABl. Nr. L 243 vom 27.9.2003 S. 6, und (EG) Nr. 2042/2003, ABl. Nr. L 315 vom 28.11.2003 S. 1, geschaffen werden. Schließlich sind einige Anpassungen an Erfordernisse der Praxis durchzuführen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Mag. Harald Himmer Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende