7202 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend Seeverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits
Die Seeverkehrsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China haben sich in jüngster Zeit intensiviert. Es bestehen zwar mehrere bilaterale Seeverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und China, es erscheint aber zweckmäßig, die verbesserten Geschäftsbeziehungen durch einen Ansatz auf Gemeinschaftsebene weiter zu konsolidieren. Zwischen Österreich und der Volksrepublik China bestand bisher kein bilaterales Seeverkehrsabkommen.
Das gegenständliche Seeverkehrsabkommen hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Inhalt, enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Dem Nationalrat erschien weiters bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, die authentischen Fassungen des Seeverkehrsabkommens in chinesischer, dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.
Da durch das Seeverkehrsabkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Ewald Lindinger Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende