7203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Österreich ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), dem Österreich am 6. März 1998 beigetreten ist (BGBl. III Nr. 73/1998). Auf der 14. Tagung des ERO-Rates am 9. April 2002 wurde die Zusammenlegung der bisherigen zwei ständigen Büros der CEPT, nämlich des ERO (European Radiocommunication Office) und des ETO (European Telecommunications Office) beschlossen und damit die Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des ERO angenommen, dem das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) in der Fassung der Änderung vom 9. April 2002 als Anlage beigefügt ist. Es tritt an die Stelle des ursprünglichen Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO). Die Unterzeichnung fand am 17. Dezember 2002 in Kopenhagen statt.
Die Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten samt Anlage hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter, enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses der vorliegenden Urkunde die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Da durch die Urkunde keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 12 16
Ewald Lindinger Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende