7204 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003 geändert wird

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss sieht vor, dass Behörden und Organisationen, die mit Rettungsaufgaben oder mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit betraut sind, für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen, die zum Zweck der Erfüllung dieser Aufgaben bestimmt sind, keine Gebühren entrichten müssen. Diese Organisationen erfüllen Aufgaben, die im vitalen Interesse des Gemeinwesens liegen, was die Gebührenbefreiung rechtfertigt. An die Gebührenbefreiung sollen keine bestimmten technischen Standards gebunden sein.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 16

Ewald Lindinger               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende