7242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächtigungen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehaltsgesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend das Budgetbegleitgesetz 2006 hat folgende Maßnahmen zum Inhalt:

      Errichtung eines eigenen Fonds für Hilfsmaßnahmen aus Anlass im Ausland eingetretener Katastrophenfälle,

       Ermöglichung bestimmter Verfügungen über Bundesvermögen (Übereignung zweier Wasseraufbereitungsanlagen; Veräußerung des Geschäftsanteils des Bundes an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH an andere Gebietskörperschaften), teilweise (Wasseraufbereitungsanlagen) im Zusammenhang mit der Hilfeleistung nach der Tsunami-Katastrophe in Südostasien,

       Vereinheitlichung der Vergütungen für die Klassenführung für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen sowie

       Verlängerung des Jahresnormmodells im Landeslehrerdienstrecht.

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird festgehalten, dass mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden nicht zu rechnen ist.

Artikel 2 enthält die unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen und Artikel 3 die Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH. Gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat hinsichtlich der in diesen Artikeln enthaltenen Verfügungen über Bundesvermögen keine Mitwirkung zu.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 04 12

Günther Prutsch      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender