7242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Auslandskatastrophenfondsgesetz erlassen wird sowie Ermächtigungen zu Verfügungen über Bundesvermögen erteilt und das Gehaltsgesetz 1956, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz 1966 geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2006)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend das Budgetbegleitgesetz
2006 hat folgende Maßnahmen zum Inhalt:
– Errichtung eines
eigenen Fonds für Hilfsmaßnahmen aus Anlass im Ausland eingetretener
Katastrophenfälle,
– Ermöglichung
bestimmter Verfügungen über Bundesvermögen (Übereignung zweier
Wasseraufbereitungsanlagen; Veräußerung des Geschäftsanteils des Bundes an der
Flughafen Linz Gesellschaft mbH an andere Gebietskörperschaften), teilweise
(Wasseraufbereitungsanlagen) im Zusammenhang mit der Hilfeleistung nach der
Tsunami-Katastrophe in Südostasien,
– Vereinheitlichung
der Vergütungen für die Klassenführung für Lehrer an allgemein bildenden
Pflichtschulen sowie
– Verlängerung des Jahresnormmodells im Landeslehrerdienstrecht.
In den
Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird festgehalten, dass mit finanziellen
Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden nicht zu rechnen ist.
Artikel 2 enthält
die unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen und Artikel 3 die
Veräußerung von Bundesanteilen an der Flughafen Linz Gesellschaft mbH. Gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG steht dem Bundesrat hinsichtlich der in diesen Artikeln
enthaltenen Verfügungen über Bundesvermögen keine Mitwirkung zu.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 04 12
Günther Prutsch Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender